Stephan Sieh Familienrecht


Erbe regeln

Die richtige Erbvorsorge

Die Zahl ist erschreckend: In ¾ aller Erbfälle gibt es keine oder keine ausreichende Erbvorsorge. Im Klartext heißt das, dass die gesetzliche Erbfolge an die Stelle einer individuellen Regelung tritt. Nicht selten ist der Streit vorprogrammiert. Wer vererben will, kann rechtzeitig dafür sorgen, dass durch eindeutige Regelungen Konflikte gar nicht erst auftreten. So kann der Vererbende bestimmen, wer welche Vermögenswerte erhält, aber auch, ob Bedingungen hieran geknüpft werden. Der Mindeststandard, den viele bei der Erbvorsorge im Blick haben, ist die Absicherung des Ehepartners, damit dieser im Falle des Todes den gewohnten Lebensstandard beibehalten kann und keine Einschnitte bei der Versorgung oder dem Wohnen hinnehmen muss.

Das moderne Erbrecht bietet zahlreiche Möglichkeiten, das Erbe zu regeln. So bietet z.B. das Berliner Testament die Möglichkeit, abweichend von der gesetzlichen Erbfolge zunächst das Erbe an den Ehepartner zu übertragen. Die gesetzliche Erbfolge hätte im Falle des Todes hierbei auch die Kinder zu berücksichtigen. Hierbei brauchen die Vererbenden keine Bedenken haben, da es den über den Ehepartner hinaus Erbberechtigten meist leichtfällt, zu akzeptieren, dass zunächst der Ehepartner abgesichert werden soll. Wer darüber hinaus Zuwendungen tätigen will, kann Erbverträge mit den Beteiligten schließen und so dafür sorgen, dass das Erbe dort ankommt, wo es dem Willen des Erblassers am meisten gerecht wird.

Die Erbvorsorge - Erbe regeln:

  • Erbrechtliche Beratung
  • Gestaltung testamentarischer Regelungen
  • Steuersparmodelle: Schenkung und Vorab-Erbschaft
  • Vorsorgevollmacht
  • Betreuungsverfügung
  • Patientenverfügung

Noch ein Wort zu den Kosten. Die Regelung der Erbes ist mit Kosten verbunden, da es hierbei nicht nur um die Ausarbeitung einer Regelung geht, sondern auch darum, dass diese Regelung dauerhaft rechtlichen Bestand hat und nicht zu späterer Zeit doch wieder zu Streit kommt. Wir wollen an dieser Stelle deutlich sagen, dass die Regelung des Erbes mit deutlich weniger Kosten verbunden ist, als ein Streit um ein nicht geregeltes Erbe, der schon so manche Familie belastet oder sogar entzweit hat.

Eine Beratung lohnt doppelt

Eine anwaltliche Beratung lohnt sich in jedem Fall. Hierbei können, je nach Zusammensetzung der zu regelnden Vermögenswerte, ganz unterschiedliche Aspekte besprochen werden. So kann z.B. die Begünstigung einzelner Personen erörtert werden. Auch die Erörterung der steuerliche Belastung besonders bei größeren Erbschaften hat sich als sinnvoll erwiesen. Wenn nötig und sinnvoll, kann Ihr Steuerberater oder Vermögensverwalter in die Gespräche einbezogen werden. Die Kosten für die erbrechtliche Beratung sind sinnvoll angelegt. Im Kern wissen auch Privatpersonen, wie ein Erbe von einer Generation zur nächsten kommt, jedoch können Privatpersonen nur selten den komplexen Bereich von Erben und Vererben vollständig überblicken und sollten daher auf den Rat und die Unterstützung erfahrener Anwälte zurückgreifen.

Regelung der Nachlassverwaltung

Nicht selten wird bei der Regelung des Nachlasses ein Verwalter eingesetzt, der die Aufarbeitung und Regelung des Erbes, also nicht nur der Guthaben und Vermögenswerte, sondern auch die Regelung offener Forderungen vornimmt. Einem Juristen kommt an dieser Stelle die Aufgabe zu, unrechtmäßige Forderungen gegen die Erbmasse abzuwehren und so das Erbe zu erhalten. Wir übernehmen rücksichtsvoll und kompetent diese Aufgabe und treten für die Interessen des Erben oder der Erbengemeinschaft ein und sichern das Erbe auch dann, wenn ein Erbberechtigter noch nicht das 18. Lebensjahr erreicht hat, in seinem Sinne.


Ein Anwalt kann mehr für Sie tun, als Sie denken

Vermögensverwaltung zur Sicherung des Lebens- und Betreuungsstandards

Wenn Sie befürchten müssen, durch Krankheit eines Tages Ihre Angelegenheiten einer Vertrauensperson in die Hände legen zu müssen, sind wir für Sie da. Wir verwalten Ihr Vermögen und stellen sicher, dass Sie sich die Hilfen, die Sie benötigen, auch leisten können. Damit sichern Sie Ihren Lebens- und Betreuungsstandard und gehen gleichzeitig dem Problem aus dem Wege, Angehörige mit der Verwaltung Ihres Vermögens betrauen zu müssen, ein Konfliktpunkt, der Familienangehörige, die diese Aufgabe übernehmen, immer wieder zu gerechtfertigten oder z.T. auch ungerechtfertigten Vorwürfen aussetzt und mitunter zu handfestem Streit führt.


Regelung der Unternehmensnachfolge

Steuerliche Anreize bei Weiterführung ererbter Unternehmen wieder auf der Kippe

Das Reformwerk, das die Weiterführung von Unternehmen steuerlich belohnen sollte, war gut gemeint. Zumindest war das die Meinung von Bundestag und Bundesrat, die das Gesetz 2009 auf den Weg gebracht haben und seither Anwendung in den Gerichten fand. Nun hat das Bundesfinanzhof die weitere Anwendung der Rechtsnorm beanstandet und zur erneuten Prüfung vorgelegt. Der Grund: Die unterschiedliche Anwendung der Besteuerung ist verfassungswidrig, da diese gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt. Wir können verstehen, dass das Grundgesetz einzuhalten ist. Nicht verstehen können wir, dass kein besserer Weg gefunden wurde, um die Weiterführung von Unternehmen nach dem Erbfall zu ermöglichen. Aus Erfahrung wissen wir, dass bei der Übernahme eines Unternehmens eine ganze Reihe von Problemen auftritt und es daher nicht leicht ist, die erste Zeit nach dem Erbantritt wirtschaftlich zu überstehen. Dazu kommt, dass das Unternehmen nicht einfach nur übernommen und weitergeführt wird, sondern durch die demnächst wieder anfallenden Erbschaftssteuern zudem auch noch belastet wird. Politik im Sinne der Schaffung oder des Erhalts von Arbeitsplätzen sieht anders aus. In diesen Zeiten in die Fußstapfen eines erfolgreichen Unternehmers zu treten, erfordert schon einigen Mut. Nicht umsonst fehlt es diesem Land an Nachfolgern im Unternehmenssektor, die die Risiken und Wagnisse des Unternehmertums auf sich nehmen.


Was regelt das sog. "Berliner Testament"?

Eine weitverbreitete Möglichkeit für Eheleute ist, den Nachlass nach dem sog. "Berliner Testament" zu regeln. Hierbei wird der jeweils andere Ehepartner als Alleinerbe eingetragen. Pflichtteilsberechtigte Familienangehörige können jedoch nicht vollständig vom Erbe ausgeschlossen werden und können die Erbverteilung mitunter erheblich zu ihren Gunsten zu verschieben.

Wichtig beim "Berliner Testament": Auf eine Erbschaft ist grundsätzlich eine Erbschaftssteuer zu bezahlen. Für die Höhe der Besteuerung gelten je nach Verwandtschaftsverhältnis unterschiedliche Freibeträge. Aufgrund dieser Freibetragsgrenzen kann sich bei größeren Vermögenswerten "das sog. Berliner Testament" steuerlich zum Nachteil für den erbenden Ehegatten auswirken, so dass hier u.U. eine andere Regelung sinnvoller sein kann.


 

Vortrag zum aktuellen Erbrecht:

Erfolgreiche Strategien in erbrechtlichen Auseinandersetzungen

Der Vortrag zeigt häufige Probleme in erbrechtlichen Auseinandersetzungen auf, erläutert das richtige Verhalten und gibt darüber hinaus viele nützliche Tipps für Erben und Erbengemeinschaften.

Weitere Information und Anmeldung .... hier.

 


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Stephan Sieh | Spezialkanzlei für Scheidungs- und Nachlassrecht

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