


1. Größere Freibeträge bei Erbschaften
Die Erbschaftssteuergesetze, die mit der jüngsten Reform überarbeitet wurden, hatten im Wesentlichen zwei Ziele. Zum einen wurden höhere Freibeträge auf Erbschaften eingeführt. Das bedeutet in der Praxis, dass viele Erbschaften von der Erbschaftssteuer gänzlich befreit sind, da nur dann die Erbschaftssteuer anfällt, wenn das Erbe die Freibeträge übersteigt. Diese Steuerfreibeträge kennen Sie auch aus anderen Bereichen, nur sind diese nicht so hoch wie im Erbrecht.
Die aktuellen Freibeträge für Ehegatten liegen derzeit bei 500.000 Euro und für Kinder bei 400.000 Euro. Selbstgenutztes Wohneigentum wurde von der Erbschaftssteuer weitgehend befreit, wenn ein Haus oder eine Wohnung weniger als 200 Quadratmeter Wohnfläche besitzt.
2. Steuerliche Anreize bei Weiterführung ererbter Unternehmen
Weiterhin überarbeitungswürdig erschien dem Gesetzgeber die steigende Anzahl von Erbschaften, bei denen z.B. die Übertragung von Familienunternehmen auf die nächste Generation ansteht. Das Ziel war hierbei die möglichst reibungslose Weiterführung der Unternehmen. Dieser Schritt kommt nicht von ungefähr, da es diesem Land offenbar an Unternehmern fehlt, die bereit und in der Lage sind, die Risiken und Wagnisse des Unternehmertums auf sich zu nehmen.
Grundsatz ist: Wer als Erbe zukünftig ein Unternehmen über eine längere Zeit weiterführt, soll hierfür steuerlich belohnt werden.
Die große Koalition hat sich am 6. November 2008 auf ein Stufenmodell geeinigt, bei dem die steuerliche Belastung bei der Weiterführung eines Unternehmens über einen Zeitraum von mehr als 7 Jahren mit 15 Prozent Erbschaftssteuer belohnt werden soll. Wer ein Unternehmen 10 Jahre weiterführt, soll nach dem derzeitigen Plan der Regierung vollständig von der Erbschaftssteuer befreit werden. Bedingung für die Gewährung von Steuervorteilen hierbei ist die Beibehaltung eines Mitarbeiterstammes, die einer ähnlichen Anzahl von Mitarbeitern früherer Jahre, also der Zeit vor dem Erbfall entspricht oder dem in etwa gerecht wird.
So jedenfalls ist die derzeitige Absprachen. Wie das Gesetz am Ende umgesetzt wird, hängt nicht allein vom Bundestag oder dem Bundesrat ab. Mit Leben wird ein Gesetz erst durch die anschließende Rechtsprechung der Gericht erfüllt.
Was tun im Erbfall?
Viele Betroffene stehen vor der Frage, ob sie ein Erbe annehmen oder ausschlagen sollen. Aber welche Folgen hat die Annahme einer Erbschaft? Was passiert mit Vermögen oder Schulden des Verstorbenen?
Was viele nicht wissen: Sobald ein zukünftiger Erbe von einer Erbschaft erfährt, muss unverzüglich gehandelt werden. Der Gesetzgeber fordert nämlich, dass innerhalb einer Frist von 6 Wochen ein Erbe angenommen oder abgelehnt werden muss.
Wer diese Frist untätig verstreichen lässt, hat kaum Chancen, das Erbe abzulehnen, auch wenn das Erbe mit erheblichen Schulden belastet ist.
Sichern Sie Ihre Interessen, vermeiden Sie Nachteile und korrigieren Sie bereits gemachte Fehler. Die Durchsetzung Ihrer Interessen im Erbfall sowie eine umfassende Beratung stehen bei uns immer im Vordergrund.
Die Erbvorsorge - Erbe regeln:
Leistungen im Erbfall - Erbe antreten:
Kaum ein anderes Rechtsgebiet ist so persönlich wie das Erbrecht
Besonders wichtig bei einem Erbfall oder bei der Planung der Erbvorsorge ist die individuelle Beratung, um alle Fragen umfassend und auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung beantworten zu können.
Was regelt das sog. "Berliner Testament"?
Eine weitverbreitete Möglichkeit für Eheleute ist, den Nachlass nach dem sog. "Berliner Testament" zu regeln. Hierbei wird der jeweils andere Ehepartner als Alleinerbe eingetragen. Pflichtteilsberechtigte Familienangehörige können jedoch nicht vollständig vom Erbe ausgeschlossen werden und können die Erbverteilung mitunter erheblich zu ihren Gunsten zu verschieben.
Wichtig beim sog. "Berliner Testament": Auf eine Erbschaft ist grundsätzlich eine Erbschaftssteuer zu bezahlen. Für die Höhe der Besteuerung gelten je nach Verwandtschaftsverhältnis unterschiedliche Freibeträge. Aufgrund dieser Freibetragsgrenzen kann sich bei größeren Vermögenswerten "das sog. Berliner Testament" steuerlich zum Nachteil für den erbenden Ehegatten auswirken, so dass hier u.U. eine andere Regelung sinnvoller sein kann.
Was tun im Streitfall?
Die enge familiäre Bindung, in der Erbberechtigte untereinander stehen, dürfte ein Grund dafür sein, dass viele Betroffene Wert auf eine einvernehmliche Regelung ohne gerichtliche Auseinandersetzung legen.
In der überwiegenden Anzahl der Fälle, die wir in der Vergangenheit betreut haben, konnten wir einen Prozess vermeiden und eine außergerichtliche Lösung erreichen, mit der alle Beteiligten zufrieden waren.
Wenn trotz aller Bemühungen eine gütliche Einigung gescheitert ist, vertreten wir Ihre Interessen auch vor Gericht.
Erbe annehmen oder ausschlagen?
Wer ein Erbe antritt, sollte wissen, was ihn erwartet. Der Nachlass besteht aus Vermögenswerten und und häufig auch aus Verbindlichkeiten. Als Rechtsnachfolger übernimmt der Erbe auch die Schulden des Erblassers.
Niemand kann zum Antritt eines Erbes gezwungen werden. Wer jedoch ein Erbe ablehnen will, hat hierfür 6 Wochen Zeit ab Kenntnisnahme. Diese Zeit wird dem Erben zugestanden, um sich über die Qualität des Erbes zu informieren. Wer das Erbe annehmen will, braucht nichts zu tun. Er muss einfach die Frist verstreichen lassen. Dies setzt natürlich voraus, dass Sie als Betroffener überhaupt wissen, was Sie erben, was also der Inhalt einer Erbschaft ist.
Ein Weg, das Erbe auszuschlagen, besteht darin, persönlich beim Nachlassgericht eine Erklärung hierüber abgeben. Damit haben Sie einen endgültigen Verzicht auf das Erbe erklärt. Wer damit rechnet, dass bei einer Erbschaft zu einem späteren Zeitpunkt noch größere Vermögenswerte auftauchen, kann sich entschließen, die Erbschaft doch anzunehmen und mit Hilfe des Erbscheines die tatsächlichen Werte zu ermitteln. Wenn wider Erwarten keine Vermögenswerte auftauchen, bleibt in diesen Fällen noch die Möglichkeit einer Nachlassinsolvenz. Doch Vorsicht: Werden bei einer Nachlassinsolvenz mit ihren strengen Regelungen Fehler gemacht, kann das schnell in eine persönliche Haftung führen.
Bei Fehlern, auch aus Unkenntnis, kann Ihnen dauerhafter Rechtsverlust drohen. Daher unser Rat: In allen geschilderten Fällen sollten Sie unbedingt den Rat eines Rechtsanwaltes einholen.
Vortrag zum aktuellen Erbrecht:
Was tun im Erbfall?
Der Vortrag zeigt die häufigsten Probleme im Zusammenhang mit der Erbvorsorge und dem Antritt eines Erbes, erläutert das richtige Verhalten und gibt darüber hinaus viele nützliche Tipps für Erben und Erbengemeinschaften.
Weitere Information und Anmeldung .... hier.
Im Nachlassrecht werden Sie betreut von:
Christoph Kneif, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Familienrecht
Stephan Sieh, Rechtsanwalt
Bellmann - N´Guessan, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht
Dr. Marina Heimbrodt, Rechtsanwältin
Sieh & Kollegen
Dominicusstraße 50
10827 Berlin
Telefon: 0800 - 546 2000 (gebührenfrei)
Telefon: 030-531 42 48 00
Telefax: 030-531 42 48 015
Web: www.sieh-und-kollegen.de
e-Mail: info@sieh-und-kollegen.de
Nachlassrecht
Testamentsentwurf
Prüfung von Testamenten
Enterbung
Vor- und Nacherbschaft
Vermächtnisse und Auflagen
Pflichtteilsklauseln
Gemeinschaftliche Testamente
Erbverträge
Vorweggenommene Erbfolge
Schenkungen auf den Todesfall
Verträge zugunsten Dritter
Erbrecht im Ehevertrag
Erbfall
Maßnahmen nach dem Todesfall
Annahme des Erbes
Auschlagung des Erbes
Erbschein
Erbscheinerteilungsverfahren
Rechte und Pflichten von Nachlassbeteiligten
Steuerliche Pflichten
Anfechtungen von Testamten im Rahmen des Erteilungsverfahrens
Auskunftsklagen
Herausgabe von Sachen
Erbauseinandersetzungen
Entwurf von Vereinbarungen sowie Überprüfung von Entwürfen anderer Anwälte/Notare:
• Testamente
• Erbverträge
• Nachfolgeklauseln in Gesellschaftsverträgen
• Patientenverfügungen
• Vorsorgevollmacht
• Betreuungsverfügung
• Vermächtnisse
• Schenkungen auf den Todesfall